Montag, 24. November 2008
Offener Brief an Herrn Aussenminister Dr. Frank Walter Steinmeier
...mit der Frage, ob er bei seinem Indienbesuch Menschenrechtsverletzungen angesprochen habe
Sehr geehrter Herr Aussenminister Dr. Steinmeier!
Ihre Behörde, das Auswärtige Amt warnt per Website vor Reisen in den Distrikt Kandhamal/Orissa „wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen“. Wie Sie wissen, handelt es sich bei diesen Ausschreitungen nicht nur um Einzelfälle, sondern um organisierte Menschenrechtsletzung in grossem Stile und mit einer gewissen Tradition und Vorgeschichte.
Die Pogrome von Orissa sind – wie Sie sicherlich selbst wissen - auch bedingt durch eine planmässige agressive Entvölkerungspolitik im Zuge von unverhältnismässigen, geradezu antisozialen Kapitalinteressen im Rahmen der von Ihnen genannten „rasanten Entwicklung“ indischer Wirtschaft, von denen letztlich nur eine dünne und sehr wohlhabende Oberschicht profitiert, während Millionen Menschen chancenlos verhungern, weil sie ihr Land und ihren Wald verloren haben. Man sollte die Ursache der Orissa-Pogrome deshalb und überaus kritisch im gesamtwirtschaftlichen Kontext des „neuen Indien“ sehen.
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier, Ihr Wunsch „diejenigen, die dabei nicht täglich Gewinner seien, in das demokratische System zu integrieren“ - wie Sie formuliert haben - wird so wie es zur Zeit aussieht nur auf internationalen Druck hin in Erfüllung gehen!
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV, Göttingen/Berlin) entsandte unlängst den Göttinger Menschenrechtler Dr. James Albert in das betroffene Gebiet im Kandhamal – Distrikt und fordert nach Auswertung dieser Informationen nun mit Nachdruck unverzügliche juristische Aufarbeitung der pogromartigen Überfälle.
Es wurde bei diesen wissenschaftlich durchgeführten Recherchen der GfbV deutlich, dass die Pogrome in Orissa mit Wissen der dortigen kommunalen Verwaltungsebene und der indischen Bundes- und Innenbehörden geschahen und weiterhin geschehen. Alle staatlichen Institutionen haben in Sachen Aufarbeitung der Vorfälle „versagt“ bzw. ihr Desinteresse signalisiert. Die strafrechtliche Verfolgung bzw. die juristische Aufarbeitung der Morde wird nur schleppend oder garnicht aufgenommen.
Die Zustände sind so katastrophal, dass die GfbV das Einschalten des Central Bureau of Investigation (CBI) empfiehlt. Weiter rät die Göttinger Menschrechtsorganisation dazu, radikale hinduistische Organisationen (VHP, Bajrang Dal, RSS) in ganz Indien zu verbieten, „...da ihre Agitation ethnische und religiöse Auseinandersetzungen schürt“.
Nationalen und internationalen Hilfsorganisationen wird der Zugang zu den von der Öffentlichkeit abgeschotteten Gebieten offiziell nicht gestattet. Auch der Wiederaufbau der zerstörten Häuser, Kirchen und sozialen Einrichtungen wird in keiner Weise gefördert. Flüchtlinge werden in grossen Lagern, auf engstem Raum und für unbestimmte Zeit zusammengepfercht. Die GfbV fordert grundsätzlich eine Verstärkung des Schutzes religiöser Minderheiten und ihrer Einrichtungen. „Binnenflüchtlingen muss eine menschenwürdige Rückkehr in ihre Heimatdörfer ermöglicht werden oder sie müssen bei ihren Bemühungen unterstützt werden, um in anderen Regionen des Landes Aufnahme zu finden“.
Sie – Sehr geehrter Herr Aussenminister! - waren gerade auf Indienbesuch. Haben Sie denn – neben den beschrieben Wirtschafts- und Kulturthemen – nun auch diese Pogrome angesprochen? Wenigstens liegen nach unseren Informationen dem indischen Premierminister Dr. Manmohan Singh zahlreiche Protestschreiben aus Deutschland vor (auch ich bin einer der Unterzeichner), so dass die besagte Kandhamal-Thematik sicherlich nicht unerwähnt bleiben konnte. Der Zeitpunkt für eine Kritik wäre hervorragend gewesen. Und sicherlich waren Sie und Ihr Ministerium auch von der Gesellschaft für bedrohte Völker über die Menschnrechtsverletzungen informiert worden.
Ich kann der Website des Auswärtigen Amtes allerdings und leider keinen Hinweis darauf entnehmen, dass Menschenrechtsverletzungen in Indien von Ihnen deutlich angesprochen oder kritisiert wurden. Der entsprechende Artikel über Ihren Indienbesuch (Website Auswärtiges Amt/ Stand 22.11.08) berichtet ausschliesslich und glücklich über neue wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen, aber nicht über etwa geäusserte Kritik am Umgang mit Menschenrechten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir über Ihre Kritik am Umgang mit den Menschenrechten in Indien im Rahmen von Gesprächen mit Manmohan Singh, Außenminister Pranab Mukherjee und Oppositionsführer Lal Krishna Advani berichten könnten!
Zu meiner Person: ich bin deutscher und verantwortungsbewusster Staatsbürger, der sich für Menschenrechte einsetzt. Meiner Website (Link: http://www.musikwerkstatt-rzeszut.de/index.php/mwr/) dürfen Sie gern Informationen über meine Person bzw. zum Thema Orissa entnehmen.
Für Ihre Aufmerksamkeit herzlichen Dank! Ich erwarte Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen,
Martin Rzeszut aus Kiel





Tolle, freundliche, informative und mit profunder Fachkenntnis geschriebene Rezension. Da lernt auch ein dicker Hippie noch was. Tausend goldene Fleißpunkte!